Verleihbedingungen

  1. Der Verleih von Vereinsausrüstung erfolgt nur an Mitglieder der Tauchabteilung des VfL Lüneburg gegen Vorlage des Ausweises der Tauchabteilung zum eigenen Gebrauch. Eine Weitergabe von Ausrüstungsgegenständen des VfL an Dritte ist verboten. Es ist gestattet, die Tauchausrüstung für Tauchpartner (muss/ müssen ebenso Mitglied(er) der Tauchabteilung sein) auszuleihen. In diesem Fall ist das bei der Ausgabe anwesende Mitglied der Mieter/ die Mieterin. Die Ausleihgebühren werden pro Taucherin/ Taucher erhoben. Wer im passiven Status ist, darf keine Vereinsausrüstung ausleihen.
  2. Der Mieter/ die Mieterin überprüft den einwandfreien Zustand und die Funktionstüchtigkeit aller Ausrüstungsteile beim Empfang. Es ist anzugeben, ob eine Warmwasser- oder eine Kaltwasserkonfiguration benötigt wird. Die Benutzung der Ausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr, der VfL Lüneburg haftet nicht für den Gebrauch der Ausrüstung und eventuelle Folgeschäden.
  3. Die aktuelle Liste mit den jeweiligen Gebühren hängt im Vereinsheim aus. Die Verleihgebühr wird entsprechend der Nutzung erhoben. (Beispiel: Ausgabe am Freitag, Benutzung am Samstag, Rückgabe am Montag bedeutet: Gebühren für einen Tag). Dies gilt auch, wenn die Ausrüstung für einen längeren Zeitraum (z.B. für eine Urlaubsreise) ausgeliehen wird. Bei der Ausleihe ist anzugeben, an welchen Tagen die Ausrüstung benutzt und an welchem Tage sie zurückgegeben wird. Die Gerätewarte sind berechtigt, im Zweifel das Tauchlogbuch der Taucherin/ des Tauchers einzusehen. Bei Vereinsveranstaltungen in Lüneburg werden keine Gebühren für das Ausleihen der Vereinsausrüstung erhoben.
  4. Die Ausrüstung ist gereinigt und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Mieter/ die Mieterin haftet für den Verlust oder bei Beschädigung der Tauchausrüstung. Wird die Ausrüstung oder werden Teile der Ausrüstung verunreinigt zurückgegeben, so ist eine Reinigungspauschale von 25.- € zu entrichten. Tauchflaschen müssen mit einem Restdruck von min. 20bar zurückgegeben werden.Wird die Ausrüstung nicht zum vereinbarten Abgabetermin zurückgegeben, werden für jeden weiteren Tag zusätzliche Leihgebühren fällig, die unabhängig davon berechnet werden, ob die Ausrüstungsannahme in der Zwischenzeit geöffnet gewesen oder die Ausrüstung benutzt worden ist.
  5. Sollten innerhalb der Leihzeit Mängel oder Schäden an der Ausrüstung auftreten, ist es untersagt, diese Mängel zu beheben. Ebenso ist es untersagt, Modifikationen an der Ausrüstung vorzunehmen. Der Mieter/ die Mieterin hat bei Verstoß die Kosten für die Revision und die Instandsetzung der Vereinsausrüstung zu tragen. Sollten innerhalb der Leihzeit Mängel oder Schäden an der Ausrüstung auftreten, so wird die Leihgebühr entsprechend reduziert.

Stand: 9/2019